Die wichtigsten Regeln/Gesetze in der Schweiz beim Multikopter/Drohnen fliegen
In der Schweiz gibt es verschiedene Regeln und Gesetze welche den Flug mit einer Drohne oder einer Multikopters klar definieren. Massgebend für diese Regeln ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt, kurz BAZL genannt.
Merkblatt des BAZL herunterladen
Die verschiedenen Drohnenarten vor dem Gesetz
Das Schweizer Gesetz kennt die folgenden unterschiedlichen Drohnenmodelle:
- Drohnen < 500 Gramm (Spielzeug)
- Drohnen zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm (die meisten Hobby-Fotodrohnen wie DJI, Yuneec, Parrot, etc)
- Drohnen > 30 Kilogramm (grössere und meist professionelle Drohnen)
In diesem Beitrag werden wir uns ausschliesslich den vielverbreiteten Drohnen zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm widmen.
Die wichtigsten Vorschriften und Regeln kurz erklärt:
1. Abstand von Personenansammlungen
Seit dem 1. August 2014 dürfen Drohnen/Flugmodelle (ohne Bewilligung) nicht mehr über Personenansammlungen fliegen und müssen von diesen mindestens 100 Meter Abstand halten. Personenansammlungen werden definiert als mindestens zwei Dutzend Personen.
2. Immer mit Sichtkontakt fliegen
Drohnen und Fflugmodelle dürfen bei direktem Sichtkontakt ohne Bewilligung betrieben werden.
3. Flughäfen sind tabu
Sicherheitshalber sind Drohnen und Multikopter in einem Umkreis von 5 km nicht erlaubt. Eine gute Karte mit allen sogenannten NoFly-Zonen bietet der Drohnenverband der Schweiz oder das BAZL an.
4. Kontrollzonen CTR (Controlled Traffic Region) sind eingeschränkt befliegbar
Grössere Flughäfen haben eine sogenannte CTR-Zone, in diesen darf mit einer Maximalhöhe von 150m über Grund geflogen werden.
5. Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht
Wer ein Flugmodell mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm betreibt, muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssummer von mindestens 1 Million CHF verfügen.
6. Privatsphäre und Militäranlagen beachten
Die hübsche Nachbarin welche sich auf dem Balkon sonnt ist ebenso tabu wie Anlagen des Militärs in einem Foto oder Video festzuhalten.
7. Drohnen-Flug mit Video-/VR-Brillen
Auch beim Fliegen mit sogenannten Video- oder VR-Brillen darf nur auf Sicht geflogen werden, das heisst, das Fluggerät muss immer im direkten Sichtkontakt zum Piloten sein. Da der Pilot in diesem Fall aber nicht viel sieht, ist ein sogenannter Operateur/Beobachter nötig, welcher sich am gleichen Ort wie der Pilot befinden und jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
8. Autonomer Flug
Autonome Flüge einer Drohne sind nur im direkten Sichtfeld des Pilotenerlaub und er muss jederzeit die Möglichkeit haben, direkt in die Steuerung der Drohne eingreifen zu können.
Fazit: Spass haben? Unbedingt, aber bitte mit Verstand!
Trotz all diesen Regeln und Vorschriften ist das Fliegen mit Flugmodellen oder Drohnen ein sehr interessantes und wunderbares Hobby (oder jenachdem auch Beruf). Wie auch im Strassenverkehr, bitte das Köpfchen einschalten und nicht versuchen atemberaubende Aufnahmen über der Autobahn oder eines startenden Jumbos zu erstellen!
Haben wir eine wichtige Regel oder Verhaltensweise vergessen? Dann sende uns bitte eine kurze E-Mail oder einen Facebook-Kommentar und wir werden den Artikel gerne anpassen!
BAZL erteilt Bewilligungen
Solltest du trotzdem einmal ausserhalb der Sicht oder über Menschenansammlungen fliegen möchten, erteilt das BAZL in Ausnahmesfälle spezielle Bewilligungen. Diese können direkt beim BAZL beantragt werden.
Quellen und weiterführende Informationen:
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